Allgemeine Information zur Verwendung von Trinkwasser
Der Eigentümer der Trinkwasserinstallation kümmert sich um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung seiner Anlagen.
Ab der Wohnungswasseruhr hat er aber hierauf keinen Einfluss mehr.
Der Endverbraucher und Mieter trägt die Mitverantwortung für gesundes Wasser.
Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte vor dem Duschen das Wasser,
das im Duschschlauch gestanden hat, ablaufen und gründlich nachgespült werden.
Darüber hinaus - und unabhängig vom Legionellenthema - sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Dies erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als Stagnationswasser.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (auch das Tauschen von Wasserarmaturen) sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann befragt werden.
(Dieser Leitfaden wurde erstellt vom GdW, DMB sowie des DVGW)